Verhaltenskodex der viadico GmbH als Selbstverpflichtung

Als viadico sind wir uns der Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft bewusst.

Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für uns, ethischen unternehmerischen Erfolg mit ökologischer und sozialer Verantwortung zu verbinden. Als zuverlässiger und glaubwürdiger Partner sind uns die Meinungen unserer Interessengruppen wichtig. Wir beziehen in die Fortschreibung und Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unsere Kunden, Geschäfts- und Vertriebspartner und unsere Lieferanten und Dienstleister mit ein.

viadico betrachtet daher die nachfolgenden Anforderungen und Grundsätze als wichtig und wesentlich für die Geschäftsbeziehung mit ihren Kunden, Lieferanten und Dienstleistern. viadico macht ernsthafte Anstrengungen, die genannten Anforderungen und Grundsätze zu achten und zu erfüllen. Diese basieren auf internationalen, anerkannten Standards, wie z. B. dem Global Compact (https://www.globalcompact.de), den Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO, auch ILO für  International Labour Organization à ILO Kernarbeitsnormen, siehe https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm) sowie der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (https://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger).

 

Grundsätze zur verantwortlichen ökonomischen Unternehmensführung und Geschäftsethik

1. Einhaltung von Gesetzen/Geltendes Recht

Sämtliche jeweils geltenden gesetzlichen Normen und Standards werden gewahrt und geachtet.

2. Vermeidung von Bestechung und Korruption

Korruption und Bestechung werden in keiner Form toleriert, praktiziert und akzeptiert. viadico und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handeln sowohl transparent und nachvollziehbar als auch vertrauenswürdig und verschaffen sich keinen unzulässigen Vorteil.

viadico verpflichtet sich ausdrücklich, jegliche Form einer einflussnehmenden persönlichen Zuwendung, Einladung, Vorteilsgewährung oder gar Provisionszahlung oder Rückvergütung an Personen ihrer Kunden oder deren Angehörigen zu unterlassen und auch nicht den Versuch zu unternehmen.

Grundsätze zur sozialen Verantwortung

3. Achtung der Menschenrechte

Die Menschenrechte werden anerkannt und beachtet. Grundlage hierfür sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (The UN Guiding Principles on Business and Human Rights).

4. Anti-Diskriminierung

  • viadico verpflichtet sich im Rahmen der Erfüllung ihrer Verträge zur Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Weder die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch sonstige Personen werden in irgendeiner Form unterdrückt, benachteiligt oder diskriminiert. Dies schließt Unterdrückung, Benachteiligung und Diskriminierung z. B. aufgrund von körperlichen Einschränkungen, Geschlecht, Alter, Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, Nationalität, Glauben, religiöser oder politischer Überzeugung oder sexueller Identität ein.
  • Mögliche Formulierungen und Verwendungen eines bestimmten Genus in unserer Korrespondenz werden möglichst vermieden, ist ansonsten aber als geschlechtsneutral im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu verstehen.

5. Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit

Jegliche Form von Zwangsarbeit, körperlicher Bestrafung oder Kinderarbeit werden weder toleriert noch praktiziert. Als Grundlage und Mindeststandards gelten hierfür die ILO-Kernarbeitsnormen.

6. Arbeitnehmerrechte

Die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu Arbeitnehmerrechten werden eingehalten. Den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen im Rahmen der zutreffenden gesetzlichen Vorschriften zugestanden. Als Grundlage und Mindeststandards gelten hierfür die ILO-Kernarbeitsnormen.

7. Arbeitsschutz und Arbeitszeiten

Die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit werden eingehalten. Die Rechte der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit werden beachtet und es wird für sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen gesorgt.

Auch aus versicherungstechnischen Gründen wird an extern eingesetzte selbstständige Personen appelliert, im Rahmen der vollen eigenen freien Zeiteinteilung Ruhepausen i.S.d. §4 ArbZG und Ruhezeiten i.S.d. §5 ArbZG einzuhalten.

8. Mindestlohn

  • viadico verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns vom 11.08.2014 (MiLoG) in der jeweils geltenden Fassung. Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit angemessen.
  • viadico verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass sich von ihr beauftragte Subunternehmer sowie Verleiher gleichfalls vertraglich dazu verpflichten, das MiLoG einzuhalten und fristgerecht und regelmäßig den jeweiligen Mindestlohn gem. § 1 MiLoG zu zahlen sowie diese Verpflichtung ihrerseits bei Einsatz weiterer Subunternehmer oder Verleiher vertraglich zu vereinbaren.

9. Schwarzarbeit

Jegliche Form von Schwarzarbeit wird weder toleriert noch praktiziert. viadico entrichtet sämtliche Umsatz- oder Einkommenssteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Grundsätze zur ökologischen Verantwortung

10. Umweltschutz

Die gesetzlichen Normen und Standards zum Umweltschutz werden beachtet und eingehalten.

11. Umweltbewusstsein

Der sorgsame und nachhaltige Umgang mit Ressourcen ist selbstverständlich. Es gibt ernsthafte Bemühungen, die Umweltbelastungen durch die eigene Geschäftstätigkeit zu minimieren, den Umweltschutz zu verbessern und ein größeres Umweltbewusstsein im eigenen Unternehmen zu fördern.

12. Beachtung der nationalen und internationalen Klimaziele

Die nationalen und internationalen Klimaziele werden beachtet. Das Geschäftsmodell entspricht den Klimazielen und steht diesen nicht entgegen.

Filderstadt, 23.03.2023
Die Geschäftsführung